Rechtsprechung
VG Hannover, 27.10.2021 - 5 B 1756/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 28 Abs 1 AufenthG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; § 60a Abs 2 S 3 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis; Ausreisehindernis; dringende persönliche Gründe; Familiennachzug; Visumpflicht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Hannover, 27.10.2021 - 5 B 1756/21
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass die Ausländerin einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung der Abschiebung als sog. Verfahrensduldung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
Auszug aus VG Hannover, 27.10.2021 - 5 B 1756/21
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass die Ausländerin einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).Dem in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn eine Ausländerin für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).
- FG Nürnberg, 24.03.2022 - 7 K 1005/21
Kindergeldberechtigung eines amerikanischen Staatsangehörigen
Ob ein solcher Anspruch nach dem Tod des deutschen Ehegatten fortbestand, erscheint überdies mehr als zweifelhaft (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27.10.2021 5 B 1756/21, juris).